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Hintergrund Widmung/Entwidmung §23 AEG
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Hintergrundinformationen "Widmung / Entwidmung" - Die Bedeutung des §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Stillgelegte Bahntrassen - Wichtige Infrastruktur für den Klimaschutz und die nachhaltige Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene - Für die Beibehaltung der Neuregelung des §23 AEG !! Quelle: www.pixabay.com Stillgelegte Bahntrassen - Wichtige Infrastruktur für den Klimaschutz und die nachhaltige Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene - Für die Beibehaltung der Neuregelung des §23 AEG !! Quelle: www.pixabay.com

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG): Wie beeinflusst die Gesetzesnovelle vom 29.12.2023 die Reaktivierung stillgelegter Strecken (Erweiterung §23 AEG)?

Die Gesetzesnovelle vom 29.12.2023 hat die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken in Deutschland maßgeblich beeinflusst, indem sie den Bahnbetriebszweck als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben hat. Dies hat folgende Auswirkungen:

  • Erschwerte Entwidmung: Die Entwidmung, also die rechtliche Freistellung von Bahnstrecken von Bahnbetriebszwecken, ist nun deutlich schwieriger und nur noch in Ausnahmefällen möglich. Bei einer geplanten Entwidmung müssen zahlreiche Träger öffentlicher Belange, darunter Eisenbahnunternehmen und Planungsbehörden, beteiligt werden2.

  • Schutz bestehender Bahntrassen: Durch die neue Gesetzeslage wird verhindert, dass Bahntrassen leicht für andere Zwecke überbaut oder verkauft werden können. Das stärkt die Chancen, stillgelegte Strecken künftig wieder für den Bahnverkehr zu nutzen25.

  • Bestandskraft früherer Entwidmungen: Bereits erfolgte Freistellungen bleiben weiterhin rechtswirksam. Das bedeutet, dass für Strecken, die in der Vergangenheit entwidmet und ggf. überbaut wurden, eine Reaktivierung weiterhin mit erheblichen Hürden verbunden ist, oft vergleichbar mit einem kompletten Neubau einschließlich Planfeststellungsverfahren2.

  • Signalwirkung für die Mobilitätswende: Die Novelle unterstreicht die politische Priorität, Bahnstrecken zu erhalten und reaktivieren zu können, und unterstützt damit die Ziele der nachhaltigen Mobilitätswende25.

Zusammengefasst: Die Gesetzesnovelle stärkt den Bestandsschutz von Bahntrassen und erleichtert so die Reaktivierung stillgelegter Strecken in Zukunft, indem sie Entwidmungen erschwert und das öffentliche Interesse am Bahnbetrieb betont. Bereits entwidmete und überbaute Strecken bleiben jedoch weiterhin problematisch für eine Reaktivierung25.

  1. https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken/
  2. https://www.vdv.de/reaktivierung-bahnstrecken.aspx
  3. https://digitales-infrastruktur.thueringen.de/medienservice/medieninformationen/detailseite/gutachten-fuer-die-reaktivierung-von-stillgelegten-eisenbahnstrecken-in-thueringen-vorgestellt
  4. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/verkehr/schiene_und_offentlicher_personennahverkehr/reaktivierung_von_bahnstrecken_und_stationen/reaktivierung-von-bahnstrecken-221354.html
  5. https://taz.de/Reaktivierung-von-Bahnschienen/!5965260/
  6. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/alte-bahnstrecken-reaktivierung-100.html

Stillgelegte Bahntrassen - auch ohne Gleisoberbau - können bei entsprechender Widmung rasch wieder reaktiviert werden! Quelle: www.Pixabay / Hans LindeStillgelegte Bahntrassen - auch ohne Gleisoberbau - können bei entsprechender Widmung rasch wieder reaktiviert werden! Quelle: www.Pixabay / Hans Linde

Anpassung des § 23 AEG: Hintergrund, geplante Änderung und Auswirkungen

Hintergrund:
§ 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) regelt die sogenannte „Freistellung“ von Bahngrundstücken, also die Entwidmung von Bahnflächen, damit diese für andere Zwecke – etwa Wohnungsbau oder Stadtentwicklung – genutzt werden können58. Mit der Gesetzesänderung im Dezember 2023 wurde die Entwidmung deutlich erschwert: Seitdem dürfen Bahnflächen nur noch dann freigestellt werden, wenn ein „überragendes öffentliches Interesse“ an einer anderen Nutzung besteht. In der Praxis betrifft das fast ausschließlich Projekte wie Landesverteidigung oder Ausbau erneuerbarer Energien, nicht aber dringend benötigten Wohnungsbau oder kommunale Projekte237.

Geplante Änderung:
Die aktuelle Bundesregierung sowie die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben eine erneute Anpassung des § 23 AEG auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Hürden für die Entwidmung wieder zu senken. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, das Kriterium des „überragenden öffentlichen Interesses“ als Voraussetzung für die Freistellung zu streichen oder zu modifizieren, sodass auch andere wichtige Belange wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung berücksichtigt werden können168. Am 5. Juni 2025 wird der Bundestag über entsprechende Entwürfe beraten und sie anschließend an den Verkehrsausschuss überweisen1.

Auswirkungen:
Die Verschärfung von 2023 hat bundesweit zahlreiche Bauprojekte blockiert, da viele Kommunen ehemalige Bahnflächen für Wohnungsbau oder Stadtentwicklung nutzen wollten, dies aber nun nicht mehr möglich war23. Städte wie Stuttgart sind davon massiv betroffen, da große Flächen für dringend benötigten Wohnraum nicht bebaut werden dürfen2. Insgesamt wurden bereits über 150 Anträge auf Freistellung von Bahnflächen zurückgewiesen3. Die geplante Änderung soll diese Blockade auflösen und einen sachgerechten Interessenausgleich schaffen: Einerseits bleibt das Ziel erhalten, Bahnflächen für mögliche künftige Schienenreaktivierungen zu sichern, andererseits wird die Nutzung für andere wichtige öffentliche Interessen wie Wohnungsbau wieder ermöglicht6.

Zusammenfassung:

  • Die aktuelle Fassung des § 23 AEG blockiert die Nutzung ehemaliger Bahnflächen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung, da nur „überragendes öffentliches Interesse“ eine Freistellung erlaubt.

  • Die geplante Änderung will diese Hürde senken und einen Ausgleich zwischen Bahninfrastruktur und anderen öffentlichen Interessen schaffen.

  • Ziel ist es, dringend benötigte Flächen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung wieder zugänglich zu machen, ohne den langfristigen Bedarf für den Bahnverkehr aus den Augen zu verlieren136.

  1. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw23-de-eisenbahngesetz-1076008
  2. https://web.de/magazine/politik/inland/einzelner-paragraph-massive-auswirkungen-deutschland-40575786
  3. https://mobilitaetswende-bw.de/entwidmung-von-bahngrundstuecken-aenderung-%C2%A723-allgemeines-eisenbahngesetz-aeg/
  4. https://www.eurailpress.de/nachrichten/politik/detail/news/bundestag-aenderung-23-aeg-kommt-erstmal-nicht.html
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellung_(AEG)
  6. https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/027-schnieder-loesung-stillgelegte-bahnflaechen.html
  7. https://www.demo-online.de/aktuelles/bauen-auf-ehemaligen-bahnstrecken-eisenbahngesetz-bleibt-umstritten
  8. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1025240
  9. https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/document/91324/1/ssoar-2024-iwers-Sicherung_und_Reaktivierung_von_Bahnstrecken.pdf
  10. https://www.michael-donth.de/das-scheitern-der-geplanten-neuregelung-von-%C2%A723-aeg-ist-aergerlich-und-bedauerlich/
  11. https://wmrc.de/oeffentliches-bauplanungsrecht/neuregelung-des-freistellungsverfahrens-nach-dem-allgemeinen-eisenbahngesetz-aeg/
  12. https://www.stuttgart.de/pressemitteilungen/2025/mai/zumeldung-zur-pressemitteilung-des-bundesministeriums-fuer-verkehr-vom-28.05.2025-zum-thema-kabinett-beschliesst-formulierungshilfe-zur-anpassung-des-23-aeg.php
  13. https://rosenstein-stuttgart.de/blog/faq-zur-freistellung-von-bahnflaechen
  14. https://www.buzer.de/23_AEG.htm
  15. https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0138-23.pdf
  16. https://www.buzer.de/gesetz/1752/al188693-0.htm

Stillgelegte Bahntrassen - Wichtige Infrastruktur für den Klimaschutz und die nachhaltige Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene - Für die Beibehaltung der Neuregelung des §23 AEG !! Quelle: www.pixabay.com / Manfred RichterStillgelegte Bahntrassen - Wichtige Infrastruktur für den Klimaschutz und die nachhaltige Verlagerung des PKW-Verkehrs auf die Schiene - Für die Beibehaltung der Neuregelung des §23 AEG !! Quelle: www.pixabay.com / Manfred Richter

Wichtigste Argumente für und gegen die geplanten Änderungen
im § 23 AEG

Argumente für die geplanten Änderungen

  • Erleichterung von Wohnungsbau und Stadtentwicklung: Die aktuelle Fassung blockiert zahlreiche Wohnungsbau- und Infrastrukturprojekte, da Bahnflächen nur in Ausnahmefällen entwidmet werden dürfen. Die geplante Änderung würde es Kommunen ermöglichen, dringend benötigte Flächen für Wohnungsbau, Radwege oder andere städtebauliche Projekte zu nutzen146.

  • Vermeidung von Planungskosten und Verzögerungen: Durch die derzeitigen Hürden liegen viele Projekte auf Eis, was zu erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen führt. Eine Lockerung würde rund 160 Projekte in Deutschland direkt erleichtern und weitere Planungskosten vermeiden1.

  • Kommunale Planungshoheit stärken: Die Verschärfung wird von Kommunen als schwerwiegender Eingriff in ihre Planungshoheit gesehen. Eine Rücknahme der Verschärfung würde die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wiederherstellen6.

  • Nutzung nicht mehr benötigter Flächen: Viele Bahnflächen werden langfristig nicht mehr für den Schienenverkehr benötigt. Ihre Freigabe für andere Zwecke kann Flächenverbrauch auf der „grünen Wiese“ vermeiden und nachhaltige Stadtentwicklung fördern6.

Argumente gegen die geplanten Änderungen

  • Schutz der Schieneninfrastruktur und Verkehrswende: Die aktuelle Regelung gilt als Meilenstein für die Verkehrswende, weil sie verhindert, dass Bahnflächen leichtfertig entwidmet und verkauft werden. Dies soll verhindern, dass für kurzfristige Projekte langfristig benötigte Flächen für den Bahnbetrieb verloren gehen357.

  • Vermeidung von Fehlentscheidungen und langfristigem Flächenbedarf: In der Vergangenheit wurden Bahnflächen oft zu früh entwidmet, was später teure Rückkäufe oder den Verzicht auf Reaktivierungen nötig machte. Die strengeren Regeln sollen sicherstellen, dass Flächen auch für zukünftige Bahnprojekte, Abstellanlagen oder Ausbauoptionen gesichert bleiben57.

  • Klimaschutz und nachhaltige Mobilität: Die Freihaltung von Bahnflächen wird als Beitrag zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zur Förderung des Schienenverkehrs gesehen. Eine Lockerung könnte die ökologische Verkehrswende gefährden und den Trend zum Umstieg auf die Bahn schwächen57.

  • Unklare Kriterien für Entwidmung: Kritiker bemängeln, dass bei einer Lockerung der Regeln unklar bleibt, wie verlässlich geprüft werden kann, ob tatsächlich kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und ob die Flächen langfristig nicht doch für die Bahn benötigt werden7.

 

Die Debatte dreht sich im Kern um den Ausgleich zwischen kurzfristigen städtebaulichen und wohnungspolitischen Interessen und dem langfristigen Schutz der Schieneninfrastruktur für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung257.

 

Der Autor dieser Webseite spricht sich eindeutig für die Beibehaltung der Verschärfung des §23 AEG aus. Vorhandene Bahntrassen - insbesondere in ländlichen Regionen - sind im Zusammenhang mit der dringend benötigten Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs, das Rückgrad für eine dringend notwendige Verkehrswende. Stillgelegte Bahntrassen dürfen keinesfalls mehr leichtfertig aufgegeben werden!

  1. https://www.michael-donth.de/das-scheitern-der-geplanten-neuregelung-von-%C2%A723-aeg-ist-aergerlich-und-bedauerlich/
  2. https://mobilitaetswende-bw.de/entwidmung-von-bahngrundstuecken-aenderung-%C2%A723-allgemeines-eisenbahngesetz-aeg/
  3. https://www.bundestag.de/resource/blob/1034836/5f058c150c96e075907e5200fc74980c/90-Protokoll-Anlagenkonvolut.pdf
  4. https://background.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-mobility/briefing/die-erschwerte-entwidmung-von-bahnstrecken-hat-folgen
  5. https://kopfbahnhof-21.de/dokumente/stellungnahme-zur-anhoerung-des-verkehrsausschusses-am-2-12-2024-zu-aeg-%C2%A7-23/
  6. https://rosenstein-stuttgart.de/blog/faq-zur-freistellung-von-bahnflaechen
  7. https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/aktuell/bahnflaechen-fuer-die-zukunft-sichern-gegen-die-aufweichung-der-schutzregelungen-fuer-bahninfrastruktur/
  8. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1025240
  9. https://demo-online.de/aktuelles/bauen-auf-ehemaligen-bahnstrecken-eisenbahngesetz-bleibt-umstritten
  10. https://www.lok-report.de/news/deutschland/verkehr/item/55938-buendnis-90-die-gruenen-aenderung-23-aeg-entwidmungsrecht-gescheitert.html
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