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Hintergrundinformationen "Widmung / Entwidmung" - Die Bedeutung des §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG): Wie beeinflusst die Gesetzesnovelle vom 29.12.2023 die Reaktivierung stillgelegter Strecken (Erweiterung §23 AEG)? Die Gesetzesnovelle vom 29.12.2023 hat die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken in Deutschland maßgeblich beeinflusst, indem sie den Bahnbetriebszweck als „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben hat. Dies hat folgende Auswirkungen:
Zusammengefasst: Die Gesetzesnovelle stärkt den Bestandsschutz von Bahntrassen und erleichtert so die Reaktivierung stillgelegter Strecken in Zukunft, indem sie Entwidmungen erschwert und das öffentliche Interesse am Bahnbetrieb betont. Bereits entwidmete und überbaute Strecken bleiben jedoch weiterhin problematisch für eine Reaktivierung25.
Anpassung des § 23 AEG: Hintergrund, geplante Änderung und AuswirkungenHintergrund: Geplante Änderung: Auswirkungen: Zusammenfassung:
Wichtigste Argumente für und gegen die geplanten Änderungen
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